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Teilnahmebedingungen

ALLGEMENIES

Ziel der Tätigkeit von ekajaki.pl ist die Gewährleistung von optimalen Reisebedingungen. Rechte und Pflichte  der Kunden werden durch Teilnahmebedingungen bestimmt. Diese wurden auf Grund des Art. 384 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches und des Gesetztes über Reisedienstleistungen vom 29. August 1997 bestimmt. Reiseveranstalter ist im Sinne der o/g Vorschriften ekajaki.pl (des Weiteren Veranstalter genannt).

Die buchende Person

Die buchende Person (erste in der Buchungsbestätigung genannte Person oder Zahler) ist verpflichtet, die Gesamtsumme der gebuchten Tour, für alle in der Bestätigung genannten Personen, zu begleichen. Zu den Pflichten dieser Person gehört auch Information von allen Tourenteilnehmer über Einzelheiten der Tour. Die buchende Person muss zur Zeit der Buchung über 18 Jahre alt sein.

Der für die Organisation der Tour verantwortliche Kunde, muss sich auf 24 Stunden vor der geplanten Termin mit dem Veranstalter in Verbindung setzten, zwecks Bestätigung von: Uhrzeit, Stelle der Tourenbeginn, und Teilnehmerzahl und Ausrüstung.

Preis, Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Vertragspreise. Dem Kunden steht das Recht zu den mit Angebot bestätigten Leistungen, die später zum Teil des Vertrags mit dem Veranstalter werden.  Höhe der Anzahlung für einzelne Tourenarten:

Tagestouren, Wochenendtouren (2 –tägige): Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises für die Tour
Mehrtagestouren (länger als 2 Tage):

Anzahlung in Höhe von 30% an das Konto des Veranstalters oder ein anderes durch das Buchhaltungsbüro angegebene Bankkonto, innerhalb von 5 Tagen ab Buchungsbestätigung (falls noch 21 Tage bis zur Tour geblieben sind), anderenfalls innerhalb von 2 Tagen. Rest der Gesamtsumme, inklusive die vorher bezahlte Anzahlung, sollte spätestens am Tag der Tour an Konto des Veranstalters überwiesen und eingehen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt so steht dem Veranstalter zu, die nichtbezahlte Buchung zu stornieren. Falls die Buchung später als 7 Tage vor der Tour vorgenommen wurde, so muss die Zahlung an demselben Tag erfolgen. Sämtliche Rückzahlungen werden ausschließlich auf das vorgezeigte Konto überwiesen oder in Form einer Postüberweisung auf die Adresse des Kunden, welche bei der Buchung angegeben wurde, gemacht.

 

Änderungen und Abtretung vom Vertrag vor der Tour

1. Änderungen
Die Änderung der gekauften Tour erfordert einer schriftlichen Erklärung, unter Androhung der Nichtigkeit. Der Teilnehmer, der nach der Zahlung einer Anzahlung oder des Gesamtbetrags den Termin, Zielort, Zahl oder Art der Ausrüstung, Teilnehmer etc. vornehmen will, ist verpflichtet den Veranstalter per SMS (nur die bei der Buchung angegebene Nummer) oder E-Mail über geplante Änderungen zu informieren.  Der Veranstalter – nachdem er sich mit den zugeschickten Änderungen bekannt gemacht hat – wird die Möglichkeit einer Änderung bestätigen oder auch nicht. Jede vom Kunden, auf eine schriftliche Anfrage, erwünschte Änderung, wird per E-Mail auf die bei der Buchung angegebene Adresse mit der Information über aktuellen Buchungsstand geschickt.
 
2.  Abtretung vom Vertrag
Die Abtretung vom Vertrag erfordert einer schriftlichen Erklärung, unter Androhung der Nichtigkeit. Wenn der Kunde vom Vertrag abtritt oder die Tour nicht eintreten wird, was Folge die vom Veranstalter unabhängigen Gründen wird, so steht dem Kunden das Recht zu Rückerstattung der angezahlten Summe zu. Der Veranstalter wird die Anzahlung, laut dem untenan genannten Muster, um einen Betrag in folgenden Höhe mindern:
Bis 30 Tage vor der Tour –  Rückerstattung 100 %  der Anzahlung
Von 29  bis 15 Tage vor der Tour  –Rückerstattung 60 %  der Anzahlung
Von 14  bis 8 Tage vor der Tour  –Rückerstattung 40 %  der Anzahlung
Von 7 bis 2 Tage vor der Tour –Rückerstattung 20 %  der Anzahlung
Ein Tag  vor der Tour und weniger: 0% der Anzahlung

 

PFLICHTE UND ALLGEMEINE HAFTUNG DES VERANSTALTERS

1. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Verlust von Wertsachen, welche der Kunde während der Tour bei sich hat.
2. Der Veranstalter trägt Verantwortung für die Nichterfüllung der Pflicht der Vorbereitung der Tour oder für eine ordnungswidrige Vorbereitung der Tour, es sei denn die Nichterfüllung oder ordnungswidrige Vorbereitung folge von vorliegenden Ereignissen ist:
- schuldhaftes Handeln oder Unterlassung des Kunden
- Eintritt der höheren Gewalt
3.Der Veranstalter wird die Kosten der Ausrüstungsvermietung nicht rückerstatten, falls der Kunde an der Tour nicht teilnimmt oder die Tour nur zum Teile eintritt, wegen:
- schuldhaften Handeln oder Unterlassung des Kunden
- Eintritt der höheren Gewalt
4.  Bei Auftretung von allen oben genannten Ereignissen werden sämtliche Kosten, die folge des obigen sind dem Kunden gutgeschrieben, wobei der Veranstalter seiner Sorgfaltspflicht der Hilfeleistung an den Kunden nachkommen wird.

PFLICHTE UND HAFTUNG DES KUNDEN

1. Der Kunde ist verpflichtet auf eigene Kosten und eigene Verantwortung an die bei der Buchung als Tourenbeginn festgelegte Stelle anzukommen und das in der Zeit, die es ermöglichen wird die Tour ohne Verzug anzufangen.
2. Nach dem Abschluss der Tour ist der Kunde verpflichtet auf den Veranstalter an der im Vertrag bestimmt Stelle (Tourenende)  zu warten, zwecks Rückerstattung der ausgeliehen Ausrüstung.  Wenn es eine andere als vom Vertrag festgelegte Stelle sein sollte, muss dies telefonisch, per SMS oder E-Mail spätestens bis 10:00 am letzten Tag der Tour mitgeteilt werden.
3. Bei unerhörten und hartnäckigen Tourenregelverletzung durch den Kunden, die eine beträchtliche Bedrohung für die Ordnung oder Sicherheit der Tour sein könnten, steht dem Veranstalter das Recht zu, unverzüglich vom Vertrag abzutreten ohne finanzielle Kosten aus Vertragskündigung zu tragen. Sämtliche Kosten, die mit einer unverzüglichen Vertragskündigung verbunden sind, werden dem Kunden gutgeschrieben.
4. Der Kunde verpflichtet sich während der Tour an die Anmerkungen und Empfehlungen des Veranstalters, die er vor der Tour bekommen hat, zu halten; insbesondere betrifft es das Verbot des Alkoholkonsums und Rauchmittelnutzung. Die Verletzung der obigen Regeln folgt mit einer unverzüglichen Vertragskündigung und unter Pkt. 3 beschriebenen Konsequenzen.
5. Der Kunden der im Rahmen des Vertrags die Wasserausrüstung gebraucht unterliegt einer obligatorischen Reiseversicherung, im Sinne der im Versicherungsvertrag PZU S.A. bestimmten Vorschriften. Dem Kunden steht das Recht auf Schadenersatz, wobei der Schaden nachgewiesen werden muss.
6. Der Kunde verpflichtet sich spätestens am Tag der Tour den bestimmten Gesamtbetrag zu zahlen, dies kann aber nicht exakt vor Tourenbeginn erfolgen.
7. Bei Feststellung der Verletzung des Vertrags, ist der Kunde verpflichtet dieses dem Veranstalter mitzuteilen.
8. Der Kunde ist verpflichtet zur Deckung der Kosten von allen durch ihn oder Personen, die sich zur Zeit der Tour in seiner Obhut befinden, angerichtete Schaden, insbesondere Kosten einer ordnungswidrigen oder fahrlässigen Nutzung der geliehenen Wasserausrüstung oder anderen Elementen. Schadenkosten werden anhand der unten beschriebenen Verzeichnis angerechnet:
- Paddel: Verlust, Verbiegen, Brechen – 120 PLN. St.
- Rettungsweste – 2er Kajak: Zerstörung, Loch, Verlust – 80 PLN/ St.
- Rettungsweste – 1er Kajak: Zerstörung, Loch, Verlust – 150 PLN/ St.
- Wasserdichte Packsäcke Zerstörung, Loch, Verlust – 80 PLN/ St.
- 2er Kajak DAG Deckel des Gepäckraums: Zerstörung, Loch, Verlust – 120 PLN/St.
- 2er Kajak DAG Rücklehne: Zerstörung, Loch, Verlust – 200 PLN/St.
- 2er Kajak DAG Ablassschraube: Zerstörung, Verlust – 20 PLN/St.
- 1er und 2er Kajak Prijon Cruiser Deckel des Gepäckraums: Zerstörung, Loch, Verlust – 200 PLN/St.
- 1er und 2er Kajak Prijon Cruiser Deckel des Rücklehne: Zerstörung, Loch, Verlust – 150 PLN/St.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Für alle Angelegenheiten, die durch Bestimmungen dieses Vertrages nicht geregelt wurden, finden die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über Reisedienstleistungen vom 29. August 1997 und andere allgemein geltende Vorschriften ihre Anwendung. Eventuelle Streitigkeiten werden gütlich beigelegt. Der Gerichtstand für Streitigkeiten wird jeweils zuständiges Gericht.
 

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